Die Private Unfallversicherung greift anders als die gesetzliche Alternative rund um die Uhr und weltweit. Im Versicherungsfall werden eine Kapitalleistung oder eine Unfallrente ausgezahlt.
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Die Betreuungsverfügung dient anders als die Vorsorgevollmacht nicht der Betreuungsvermeidung, sondern der Gestaltung einer vom Gericht angeordneten Betreuung. Der Richter muss entscheiden, ob und für welche Bereiche eine Betreuung notwendig ist und wer dafür infrage kommt. Mit einer Betreuungsverfügung kann dem Gericht gegenüber zum Ausdruck gebracht werden, wer als Betreuer gewünscht wird bzw. wer in jedem Fall ausgeschlossen werden soll.
Noch mehr Informationen zur Betreuungsverfügung findest Du in diesem Artikel unseres Blogs.
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Mit einer Vollmacht werden Person bestimmt, die für andere entscheiden und handeln, wenn diese durch Krankheit oder Unfall selbst nicht dazu imstande sind.
Noch mehr Informationen zur Vorsorgevollmacht findest Du in diesem Artikel unseres Blogs.
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Mit einer Patientenverfügung teilen Menschen, die im Sterben liegen, Medizinern vorab mit, unter welchen Voraussetzungen für sie ein Leben nicht mehr würdevoll ist. Sie dient sozusagen als Schutz vor medizinischer Überbehandlung. Das hat nichts mit aktiver Sterbehilfe zu tun, denn das ist in Deutschland nicht erlaubt. Auch muss niemand befürchten, dass gar keine ärztlichen Handlungen mehr unternommen werden. Vielmehr bestimmen die erkrankten Personen selbst, welche medizinischen Maßnahmen in welchen Situationen durchgeführt werden sollen.
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