So geht es!
Ein Angehöriger oder eine Angehörige ist verstorben und die Bestattung wurde abgehalten. Die Erben des Verstorbenen müssen nun Entscheidungen über den verbliebenden Hausrat treffen: Behalten sie das Haus oder die Wohnung? Wie und von wem lassen sie es entrümpeln? So geht ein erfolgreiche Haushaltsauflösung.
Was passiert vor der Entrümpelung?
Wenn jemand ein Haus oder eine Wohnung erbt, ist er oder sie der neue Eigentümer. Wenn die verstorbene Person eine Wohnung gemietet hat, werden die Erben automatisch zum neuen Mieter und können entscheiden, ob sie die Wohnung übernehmen oder kündigen wollen. Der Vermieter kann sich nur mit schwerwiegenden Gründen gegen den Besitzerwechsel wehren. Für Erben gibt es zudem ein Sonderkündigungsrecht: Im ersten Monat des Todes darf gekündigt und innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten das Wohnobjekt verlassen werden.
Eine Haushaltsauflösung ist selbst bei kleinen Wohnungen anstrengend und zeitintensiv. Von großen Häusern oder den Wohnobjekten sammelfreudiger Menschen ganz zu Schweigen. Wer sich dafür entscheidet, sich dieser Herkulesaufgabe selbst anzunehmen, sollte ausreichend Zeit einplanen und bestmöglich Mitstreiter hinzuholen. Es muss einem bewusst sein, dass die größte Herausforderung einer Haushaltauflösung nicht im Reinigen oder Streichen der Wohnung besteht, sondern vor allen Dingen darin alle Gegenstände des Hausstands umzuziehen oder diese loszuwerden. Die drei besten Möglichkeiten dafür sind Wegwerfen, Verschenken und Verkaufen. Für eine effektive Herangehensweise sollten alle Gegenstände zunächst aufgelistet werden, um dann einzuschätzen, in welche der drei Kategorien die Objekte am besten passen.
Wegwerfen
Dinge, die nicht in den Haushaltsmüll entsorgt werden können, müssen in den Sperrmüll. In vielen Gemeinden ist eine einmalige Abholung des Mülls kostenlos. Andernorts stehen Sammelstellen zur Verfügung, an denen die Gegenstände ordnungsgemäß entsorgt werden können.
Verschenken
Neben privaten Schenkungen an Freunde und Freundinnen und Bekannten gibt es noch viele andere Optionen. Bücher können beispielsweise an Bibliotheken gespendet oder Kleidung zur Altkleidersammlung gegeben werden. Gut erhaltene Möbel, Küchengeräte etc. nehmen Einrichtungen wie die Caritas gerne entgegen. Bei Spenden gilt das gleiche Prinzip wie beim Verkaufen: nur funktionierende Geräte, saubere Kleidung und Co. können weiterverwendet werden. Löchrige Klamotten und beschädigte Möbel müssen in den Müll.
Verkaufen
Über Seiten wie Ebay oder Vinted können Dinge bequem verkauft werden. Oft werden sie sogar abgeholt. Der größte Aufwand besteht dann im Erstellen von Einträgen. Bilder und Beschreibungen sind für die meisten Käufer ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung. Bücher und CDs können über Plattformen wie momox oder rebuy für einen Festpreis sofort verkauft werden, denn es gibt keine privaten Interessenten wie auf anderen Verkaufsseiten. Der Versand ist ab einem Mindestwert von circa 10 Euro kostenlos. Schlussendlich besteht die klassische Variante des Flohmarkts. Für den Fall, dass Unsicherheit darüber besteht, ob ein Gegenstand wertvoll ist und der Aufwand eines Verkaufs sich lohnen würde, können Experten zum Wert Schätzungen abgeben. Antiquitätenhändler und Antiquariats sind für hochpreisige Gegenstände eine gute Anlaufstelle.
Professionelle Hilfe
Wer es sich leisten kann und mag, kann der kleinteiligen Anstrengung durch ein professionelles Entrümplungsteam entgehen. Die professionelle Hilfe ist ein außerordentlicher Zeit- und Nervengewinn, denn die Unternehmen bewältigen eine Haushaltsauflösung in einem Bruchteil der Zeit, die eine Privatperson benötigen würde: Eine professionelle Haushaltsauflösung dauert für eine 3-Zimmer-Wohnung meist nur einen Arbeitstag. Die Kosten für die Entrümpelung betragen pro Zimmer und je nach Anbieter rund 500 Euro. Manche Anbieter kümmern sich auch um den Verkauf von wertvollen Gegenständen. Der Erlös wird anschließend mit den Kosten der Entrümpelung verrechnet. Wer sich für diese Variante entscheidet, sollte vorher trotzdem den Nachlass durchgehen. Sentimentale Gegenstände wie Fotos, Kleidung und Spielzeuge laufen sonst Gefahr für immer verloren zu gehen.
Ich will mich nicht damit beschäftigen
Wenn es ein Testament oder Erbvertrag gibt, wird ein Erbverfahren von einem Nachlassgericht eröffnet. Dieses benachrichtig die Erben. Falls es keine Erben gibt, wird ein Nachlassverwalter eingesetzt. Dieser muss den Nachlass aufnehmen, Schulden der verstorbenen Person aus dem Erbe begleichen und weitere Angehörige versuchen ausfindig zu machen. Erben können auch selbstständig einen Nachlassverwalter in Anspruch nehmen. Dies hat den großen Vorteil, dass die Schulden der verstorbenen Person nur mit dem Nachlass gedeckt werden und der Rest nicht von den erbenden Personen beglichen wird. Wenn die Höhe des Nachlasses und der Schulden der verstorbenen Person vor der Annahme des Erbes nicht eingeschätzt werden kann, ist dies ein wichtiger finanzieller Schutz. Wichtig zu merken: ein Nachlassverwalter ist kein Testamentsvollstrecker.