Eine Sozialbestattung kann Erleichterung bringen
Wenn eine nahestehende Person verstirbt, ist das meist der Anfang eines langen Trauerprozesses. Gehört man zu den direkten Angehörigen der verstorbenen Person, fällt zudem die Bestattungspflicht zu Lasten.
Einen Menschen in Deutschland bestatten zu lassen ist teuer. Meist belaufen sich die Kosten auf mehrere tausend Euro. Ein Teil der Bevölkerung besitzt solche Ersparnisse nicht. Für all diese Menschen besteht die Möglichkeit einer Sozialbestattung. Wie die aussieht und wie sie bewilligt wird, erklären wir hier.
Was wird bei einer Sozialbestattung übernommen?
Eine Sozialbestattung ist eine Bestattung, die das zuständige Sozialamt bezahlt. Den Antrag kann nur eine bestattungspflichtige Person (Ehepartner, Kinder, Eltern und Geschwister und Co.) einreichen. Das Sozialamt übernimmt die Kosten, wenn das Vermögen der Angehörigen und das Erbe der verstorbenen Person nicht ausreichen, um eine Bestattung zu finanzieren. Die Kostenübernahme enthält folgenden Umfang: die Kosten der Friedhofsgebühren, einen Sarg, die Ausstellung des Totenscheins sowie die Bezahlung des Bestatters. Wenn die Friedhofssatzung einen Grabstein vorsieht, wird auch der bezahlt. Bei einer Feuerbestattung wird zusätzlich die Einäscherung und eine Urne finanziert. Minimale Dekorierung wie eine Deckengarnitur oder die Verpflichtung eines Trauerredners oder eine Trauerrednerin werden als notwendige Kosten gezählt. Andere Bestattungsarten als die Erd- und Feuerbestattung sind möglich, solange sich die Preise im ähnlichen Rahmen wie die Beisetzung im Friedhof bewegen. Falls die verstorbene Person eine Bestattungsverfügung geschrieben hat, müssen die Wünsche bei der Bestattung – soweit es die Kosten zulassen – berücksichtigt werden.
Wie stellt man einen Antrag auf eine Sozialbestattung?
Nur bestattungspflichtige Personen können beim Sozialamt einen Antrag für eine Sozialbestattung stellen. Die Antragstellung kann vor, während oder nach der Bestattung stattfinden. Es ist nicht notwendig, dass die verstorbene Person oder die Angehörigen Arbeitslosengeld || oder andere Sozialleistungen im Vorhinein bezogen haben. Einzig die aktuelle wirtschaftliche Situation und die Höhe des Erbes sind für eine Kostenübernahme ausschlaggebend. Für die Prüfung der finanziellen Umstände werden folgende Dokumente von allen bestattungspflichtigen Personen benötigt: Kontoauszüge der letzten drei Monate, Nachweise von Sparbüchern, Aktien, Depots und Lebensversicherungen sowie der letzten Mietanpassung und der Haftpflichtversicherung. Die notwendigen Formulare lassen sich über die Website des Sozialamts herunterladen. Von der verstorbenen Person müssen die Sterbeurkunde, die Kontoauszüge der letzten drei Monate, Kopien von abgeschlossenen Versicherungen und die Bewertung des Erbes vorgelegt werden. Beim Antrag vor der durchgeführten Bestattung empfiehlt es sich, die Kostenvoranschläge von verschiedenen Bestattungsinstituten beizufügen. Rechnungen von bereits stattgefundenen Bestattung müssen hinzugefügt werden. Wenn diese den finanziellen Rahmen einer Sozialbestattung übersteigen, wird nur ein Teil der Kosten übernommen. Bei einer solchen Situation oder sogar der kompletten Ablehnung des Antrags kann meist beim beauftragten Bestattungsinstitut eine Ratenzahlung vereinbart werden.
Was passiert, wenn es keine Angehörigen gibt?
Das Gesundheitsamt übernimmt die Bestattung einer verstorbenen Person, wenn keine bestattungspflichtigen Angehörigen auffindbar sind. Ein solcher Tod wird dem Gesundheitsamt meist von der Polizei, Krankenhaus oder anderen Einrichtungen gemeldet. Doch auch wenn es Angehörige gibt, kann das Gesundheitsamt die Bestattung übernehmen. Dieser Fall tritt ein, wenn sich die Angehörigen nicht oder nicht rechtzeitig um die Bestattung kümmern können. Die Kosten müssen sie aber trotzdem tragen. Das Gleiche gilt, wenn erst nach der Beerdigung Angehörige ausfindig gemacht werden konnten.