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Ein Testament ist nicht alles

Das regelt der Bestattungsvorsorgevertrag

Ein Testament legt die Verteilung des Nachlasses fest. Obwohl man auch im Testament über seine Bestattungswünsche schreiben könnte, wäre es vergebene Mühe. Ein Testament wird durch die gesetzlich festgelegte Sperrfrist erst Wochen nach einer Bestattung geöffnet. Eine Bestattung wiederum muss zwischen dem zweiten und achten Tagen des Todes ausgeführt werden. Aus diesem Grund müssen die Vorstellungen über die eigene Bestattung in einem gesonderten Dokument festgehalten sein. Denn die Planung und Finanzierung des eigenen Ablebens sollte man nicht dem Zufall überlassen.

Es ist der letzte große Moment des eigenen Lebens – und man kann ihn beeinflussen. Es gibt zwei Möglichkeiten die eigene Bestattung im Vorhinein zu organisieren: entweder mit einer Bestattungsverfügung oder einem Bestattungsvorsorgevertrag. Der Unterschied zwischen den beiden Optionen besteht in der finanziellen Absicherung: Bei einer Bestattungsverfügung müssen die niedergeschriebenen Wünsche nur befolgt werden, wenn die Kosten aus dem Erbe beglichen werden können. Bei einem Bestattungsvorsorgevertrag gibt es diese Möglichkeit nicht. Der Vertrag zwischen einem Bestattungsinstitut und dir beinhaltet auch die notwendige Finanzierung. Mit einem Treuhandkonto oder einer Sterbeversicherung werden die erforderlichen Geldsummen schon vor dem Ableben bereitgelegt. Wichtig bei der Entscheidung zu überdenken ist folgendes: Das Geld einer Sterbeversicherung ist nicht zweckgebunden im Gegensatz zum Geld auf einem Treuhandkonto. Das heißt, das Geld kann von deinen Erben auch für andere Dinge verausgabt werden. Auf eine Bestattungsverfügung sollte trotzdem nicht verzichtet werden. Manche Dinge wie die Auswahl der Musik oder die Einladung von Gästen fällt nicht unter die Zuständigkeit eines Bestatters.