Die Arbeitsrechtsschutzversicherung ist der Rechtsschutzversicherung ähnlich, dreht sich aber vor allem um Fragen deinen Job betreffend. Für Studierende mit Nebenjob, Dual-Studierende und Auszubildende ist eine Arbeitsrechtsschutzversicherung (noch) nicht zwingend erforderlich und zu empfehlen.
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