Die Betreuungsverfügung dient anders als die Vorsorgevollmacht nicht der Betreuungsvermeidung, sondern der Gestaltung einer vom Gericht angeordneten Betreuung. Der Richter muss entscheiden, ob und für welche Bereiche eine Betreuung notwendig ist und wer dafür infrage kommt. Mit einer Betreuungsverfügung kann dem Gericht gegenüber zum Ausdruck gebracht werden, wer als Betreuer gewünscht wird bzw. wer in jedem Fall ausgeschlossen werden soll.
Noch mehr Informationen zur Betreuungsverfügung findest Du in diesem Artikel unseres Blogs.
Du willst von unserem Partner GLOBAL-FINANZ AG zu diesem Thema kostenlos und unverbindlich beraten werden? Dann kannst du hier deine Kontaktdaten eingeben. Deine Daten werden ausschließlich für die Kontaktaufnahme verwendet und werden von uns nach 60 Tagen automatisch wieder gelöscht.