Mit einer Patientenverfügung teilen Menschen, die im Sterben liegen, Medizinern vorab mit, unter welchen Voraussetzungen für sie ein Leben nicht mehr würdevoll ist. Sie dient sozusagen als Schutz vor medizinischer Überbehandlung. Das hat nichts mit aktiver Sterbehilfe zu tun, denn das ist in Deutschland nicht erlaubt. Auch muss niemand befürchten, dass gar keine ärztlichen Handlungen mehr unternommen werden. Vielmehr bestimmen die erkrankten Personen selbst, welche medizinischen Maßnahmen in welchen Situationen durchgeführt werden sollen.
Noch mehr Informationen zur Patientenverfügung findest Du in diesem Artikel unseres Blogs.
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