Diese Fragen werden jetzt wichtig
Der Tod einer nahestehenden Person nähert sich. Für viele Menschen ist dies eine der schmerzhaftesten Erfahrungen des Lebens. Gerade während dieser Zeit ist es wichtig, sich nicht vollständig den Emotionen zu überlassen. Es scheint kontraintuitiv, aber für ein friedvolles Sterben und Trauern ist es notwendig, jetzt zu handeln, um es dem Sterbenden und seinen Hinterbliebenen nicht unnötig zu erschweren: Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen, Testamente oder Bestattungsvorsorgen sind augenblicklich abzuschließen, wenn es davor noch nicht geschehen ist. An dieser Stelle zeigen wir Fragen und die damit verbundenen Dokumente auf, die bei einem nahenden Sterbefall wichtig werden.
Eine detaillierte Beschreibung aller wichtigen Dokumente den Tod und den bevorstehenden Tod betreffend ist hier zu finden. Eine Anleitung zur Verfassung des Testaments hier.
Wer übernimmt die Fürsorge?
Für die Zeit bis zum Tod können die folgenden Dokumente die sterbende Person und ihre Angehörigen entlasten und die letzten Tage und Stunden so angenehm wie möglich gestalten: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Generalvollmacht sind Optionen, die abzuwägen sind. Eine Patientenverfügung stellt sicher, dass die eigenen Wünsche bezüglich medizinscher Maßnahmen Folge geleistet werden, wenn man nicht mehr in der Lage ist, sie selbst zu äußern. Ohne die Verfügung werden gesetzliche Vertreter bestimmt, die mit den behandelnden Ärzten und Ärztinnen über die eigene Gesundheit entscheiden werden. Für viele wäre diese Regelung schwer ertragbar. Aus diesem Grund kann mit einer Vorsorgevollmacht eine nahestehende Person berechtigt werden, medizinische Entscheidungen zu treffen, wenn man selbst nicht mehr dazu fähig ist.
Die Betreuungsverfügung ist der Vorsorgevollmacht ähnlich, jedoch ist ihre Anwendung regulierter: Die eingesetzte Person wird erst handlungsfähig, wenn vom Betreuungsgericht die Unfähigkeit der vertretenen Person festgestellt worden ist. Somit wird die strikte Befolgung der festgeschriebenen Wünsche sicher gestellt – anders als bei der Vorsorgevollmacht, die der innehabenden Person schneller und unmittelbarer Handlungsfähigkeit einräumt. Der Nachteil bei einer Betreuungsverfügung ist die längere Wartezeit durch den Weg über das Gericht. Zügige Entscheidungen sind dementsprechend schwer möglich.
Schließlich besteht über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung hinaus die Möglichkeit einer Generalvollmacht. Diese ist am umfassendsten und besteht über den Tod hinaus. Nur die Erben und Erbinnen können die Generalvollmacht widerrufen. Selbstredend ist bei dieser Variante das Missbrauchsrisiko am höchsten, weshalb sie nur von einem Notar erteilt werden kann.
Sterbende Personen sollten ausführlich über diese drei Dokumente aufgeklärt werden und somit die Möglichkeit bekommen, zu entscheiden, was sie sich in medizinischen Notsituationen wünschen.
Was soll nach dem Tod geschehen?
Entscheidungsfähigkeit über den Tod hinaus ist ein wichtiges Gut, jedoch muss es aktiv vom Betroffenen in Anspruch genommen werden, damit die Bedürfnisse berücksichtigt werden. Eine der ersten Fragen lautet häufig: Möchte ich Organe von mir spenden? Wenn ja, sollte ein Organspendeausweis ausgefüllt werden.
Für die Organisation und Finanzierung der Bestattung können mehrere Dokumente mit unterschiedlichen Handlungsbereichen ausgefüllt werden: Eine Bestattungsvorsorge ist ein Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen. Mit diesem kann die Finanzierung und zahlreiche Details der Bestattung vereinbart werden. Die Einrichtung eines Treuhandkontos für die Bezahlung schützt vor einer Zweckentfremdung des Geldes, wie es bei einer Sterbegeldversicherung möglich ist. Die Bestattungsverfügung regelt den Rest der Zeremonie: Musikwünsche, Auswahl der Gäste etc. fallen nicht in das Aufgabengebiet von Bestattern und Bestatterinnen und müssen deshalb gesondert festgehalten werden.
Gibt es ein Testament?
Die meisten Menschen denken bei den Tod betreffenden Dokumenten zunächst an das Testament. Das ist auch richtig, denn ein Testament bietet die Möglichkeit, zu entscheiden, welche Menschen oder Organisationen aus dem Nachlass bedacht werden sollen. Ohne Testament wird das Erbe nach gesetzlicher Regelung verteilt. Ein Testament kann privat oder über eine Notar aufgesetzt werden. Bei Letzterem kann man sich der Rechtskraft sicher sein. Ein selbst verfasstes Dokument muss einer bestimmten Form entsprechen, die wir dir auf unserer Website in einem eigenen Artikel vorstellen. Bei einem privaten Testament ist außerdem mindestens eine vertrauenswürdige Person über den Ort der Lagerung einzuweihen. Denn ohne dem physischen Dokument des Testaments kann es nicht rechtswirksam werden. Schließlich muss man sich bewusst sein, dass ein Testament erst Wochen nach dem Tod, also nach der Beerdigung, durch das Nachlassgericht geöffnet wird. Wünsche für das eigene Sterben und die Bestattung können durch ein Testament nicht erfüllt werden.
Ein Testament ist nicht alles: Das regelt der Bestattungsvorsorgevertrag
Ein Testament legt die Verteilung des Nachlasses fest. Obwohl man auch im Testament über seine Bestattungswünsche schreiben könnte, wäre es vergebene Mühe. Ein Testament wird durch die gesetzlich festgelegte Sperrfrist erst Wochen nach einer Bestattung geöffnet. Eine Bestattung wiederum muss zwischen dem zweiten und achten Tagen des Todes ausgeführt werden. Aus diesem Grund müssen die Vorstellungen über die eigene Bestattung in einem gesonderten Dokument festgehalten sein. Denn die Planung und Finanzierung des eigenen Ablebens sollte man nicht dem Zufall überlassen. Es ist der letzte große Moment des eigenen Lebens – und man kann ihn beeinflussen. Es gibt zwei Möglichkeiten die eigene Bestattung im Vorhinein zu organisieren: entweder mit einer Bestattungsverfügung oder einem Bestattungsvorsorgevertrag. Der Unterschied zwischen den beiden Optionen besteht in der finanziellen Absicherung: Bei einer Bestattungsverfügung müssen die niedergeschriebenen Wünsche nur befolgt werden, wenn die Kosten aus dem Erbe beglichen werden können. Bei einem Bestattungsvorsorgevertrag gibt es diese Möglichkeit nicht. Der Vertrag zwischen einem Bestattungsinstitut und dir beinhaltet auch die notwendige Finanzierung. Mit einem Treuhandkonto oder einer Sterbeversicherung werden die erforderlichen Geldsummen schon vor dem Ableben bereitgelegt. Wichtig bei der Entscheidung zu überdenken ist folgendes: Das Geld einer Sterbeversicherung ist nicht zweckgebunden im Gegensatz zum Geld auf einem Treuhandkonto. Das heißt, das Geld kann von deinen Erben auch für andere Dinge verausgabt werden. Auf eine Bestattungsverfügung sollte trotzdem nicht verzichtet werden. Manche Dinge wie die Auswahl der Musik oder die Einladung von Gästen fällt nicht unter die Zuständigkeit eines Bestatters.